Begleiteter Umgang § 18 Abs. 3 SGB VIII
Der begleitete Umgang schafft einen geschützten und verlässlichen Rahmen für Kontakte zwischen Kindern und Elternteilen.
Ziel ist es, Beziehungskontakte zu ermöglichen, zu stabilisieren und entwicklungsförderlich zu gestalten.
Im Mittelpunkt stehen:
- Schutz und Wohl des Kindes
- Förderung gelingender Kontakte
- Emotionale Sicherheit
- Unterstützung der Eltern
- Transparente und professionelle Begleitung
- Stabilisierung familiärer Beziehungen
Die Gestaltung erfolgt ressourcenorientiert, wertschätzend und mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten.
