Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer § 30 SGB VIII
Kinder und Jugendliche benötigen manchmal einen verlässlichen Menschen außerhalb des familiären Systems.
Die Erziehungsbeistandschaft begleitet junge Menschen individuell und lebensweltorieniert bei persönlichen, familiären, schulischen und sozialen Herausforderungen.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Unterstützung bei Konflikten
- emotionale Orientierung und Stabilisierung
- Förderung von Selbstständigkeit
- Unterstützung in Übergangs- und Entwicklungsphasen
- Aufbau tragfähiger Perspektiven
- schulische Stabilisierung
Die Hilfe schafft einen verlässlichen Rahmen, in dem Beziehung, Orientierung und Entwicklung möglich werden.
